Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss sowie zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Mauthausstraße“ (Grundstück Fl.-Nr. 592)
Der Gemeinderat der Gemeinde Hergatz hat in seiner Sitzung vom 10.03.2025 die Aufstellung der Erweiterung des Bebauungsplanes „Mauthausstraße“ (Grundstück Fl.-Nr. 592) (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Erweiterung des Bebauungsplanes „Mauthausstraße“ (Grundstück Fl.-Nr. 592) befindet sich nördlich der Gemeinde Hergatz, im südwestlichen Bereich des Ortsteiles „Schwarzenberg“ und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 592.
Erfordernis und Ziele der Planung:
- beständig hohe Nachfrage nach Wohnraum
- Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
- Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
- Orientierung der möglichen Entwicklung an der Bestandsbebauung
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Mauthausstraße“ (Grundstück Fl.-Nr. 592) wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt.
Im Rathaus der Gemeinde Hergatz (Salzstraße 18, 88145 Hergatz), OG, wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 31.03.2025 bis 11.04.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Hergatz unter https://www.hergatz.de/buergerservice/bebauungsplaene im gleichen Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hergatz, den 28.03.2025
Oliver-Kersten Raab, Erster Bürgermeister
2025-03-13 Lageplan Bkmg AB mit 3-1 BPerw Mauthausstr Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.